Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit Behinderungen ist ein Thema, das uns betroffen macht und das uns betrifft.
Als Verband, der sich in seinem obersten Grundsatz die Aufgabe gegeben hat, Leiden zu verhüten und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, ist das DRK aufgerufen und verpflichtet, Kinder und Jugendliche und Menschen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in den eigenen Institutionen und Angeboten zu schützen.
Vor diesem Hintergrund wurden im Juni 2012 von DRK-Präsidium und DRK-Präsidialrat die für alle Verbandsgliederungen verbindlichen „DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK“ verabschiedet.
Diese bundesweit geltenden DRK-Standards haben wir in zwei eigenen Präventionskonzepten auf die ehrenamtlichen Aufgabenbereiche in unserem Kreisverband sowie die Arbeit unser KiTa Dresdner Umland gGmbH angepasst und angewandt.
Uns geht es dabei nicht um eine "Verbotsdebatte", sondern um eine "Kultur der Achtsamkeit".
Wir wollen als Verband eine professionelle Kinder- und Jugendarbeit leisten.
Das bedeutet auch: Wir müssen die Interessen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen.
Deswegen gibt es klare Regeln, Zuständigkeiten und Ansprechbarkeiten, damit wir präventiv einwirken können, unsere haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sensibilisieren und bei möglichen Verdachtsfällen sofort kompetent handeln können.
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sind angehalten mögliche Verdachtsfälle von Grenzverletzungen, Übergriffen oder Straftatbeständen sofort an die bestellten Vertrauenspersonen, ihre Einrichtungs- bzw. Gemeinschaftsleiter*innen oder die Servicestelle Ehrenamt zu melden.
Das jeweils aktuell gültige Präventionskonzept können Sie sich als pdf-Datei hier jederzeit herunterladen.