In der Hülle der Anhängekarte für Verletzte/Erkrankte ("Verletzten-Anhängekarte") befindet sich eine Suchdienstkarte, die zusätzlich zur Anhängekarte auszufüllen ist.
Im Falle eines Transports wird das 1. Blatt (gelb) vor Abfahrt einer Führungskraft gegeben, die es der Personenauskunftsstelle zuleitet.
Das 2. Blatt (weiß mit gelbem Querbalken) wird bei der Ankunft am Zielort ggf. ergänzt oder korrigiert und dann ebenfalls der PASt zugeleitet.
Das 3. Blatt bleibt bei den Patientenunterlagen.
Spezielle Felder sind:
- Patienten-Nr.: ggf. vorbereitete Aufkleber benutzen
- Bemerkungen: z.B. zu verständigende Angehörige, Tod
- Fundort: Nachvollziehbare Abkürzung - wenn möglich
- Verbleib: Eintragen, wenn abweichend vom Transportziel
Die Begleitkarte dient der Erstregistrierung unverletzt gebliebener Betroffener einer Katastrophe oder einer größeren Schadenslage.
Unverletzte, Betroffene, Angehörige und ggf. anderweitig zum Ereignis gehörende Personen, die sich z.B. in Unverletzten-Betreuungsstellen, Evakuierungszentren oder in einem Betroffenen-Informationszentrum aufhalten, werden mit der Begleitkarte erfasst.
I.d.R. geschieht dies durch den Betreuungsdienst.
Das 1. Blatt (gelb) wird über eine Führungskraft der PASt zeitnah zugeleitet!
Das 2. Blatt (weiß mit gelbem Querbalken) verbleibt beim Aussteller und kann im Falle einer Weiterleitung an den Suchdienst geschickt werden.
Das 3. Blatt behält der/die Betroffene.
Betroffene Personen, die in Notunterkünften untergebracht werden, müssen mit dieser Karte – ggf. erneut – registriert werden.
Das 1. Blatt (gelb) ist über eine Führungskraft der DRK PASt zuzuleiten, bei einer Verlegung auch das 2. Blatt (weiß mit gelbem Querbalken).
Das 3. Blatt (weiß) ist der Ausgabenachweis des Betreuungsdienstes.
Das 4. Blatt (weiß) behält der Betroffene als Ausweis und Bezugskarte (z.B. Essen) und ist bei der Entlassung abzugeben.
Es gibt Einsätze in denen Führungskräfte anordnen, dass auch Einsatzkräfte sich zu registrieren haben.
Nichts ist schlimmer, als wenn Einsatzkräfte im Rahmen eines Groß- oder Katastropheneinsatzes zu Schaden kommen.
In so einem Fall registrieren sich alle Einsatzkräfte zu Einsatzbeginn, geben das 1. und 2. Blatt sofort ihrer Führungskraft und behalten das letzte Blatt.
Die Führungskraft leitet das 1. Blatt (gelbes Original) zeitnah an die DRK PASt und behält das 2. Blatt (weiß mit gelbem Querbalken).
Die Entlassung aus dem Einsatz erfolgt gegen Vorlage und Ergänzung des 3. Blattes - dabei wird das 2. Blatt ergänzt und anschließend der PASt zugeleitet.
Das 3. Blatt verbleibt bei der Einsatzkraft oder ihrer Einsatzformation.
Welche Registrierkarten gibt es?
Die Einsatzkräfte des Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienstes sowie der Psychosozialen Notfallversorgung haben die Aufgabe, im Katastrophen- und Großschadensfall betroffenen Menschen direkt zu helfen.
Dabei spielt die Registrierung der betroffenen Personen eine große Rolle.
Den Einsatzkräften stehen vier Kartentypen zur Verfügung, die jeden Fall abdecken:
Warum verwenden wir Karten für die Registrierung?
Es gibt eine ganze Reihe guter Gründe, warum von allen Fachdiensten, Organisationen und Kommunen die DRK Registrierkarten und keine eigenen Formulare oder EDV-Systeme verwendet werden sollten:
- Registrierkarten kann jede Einsatzkraft ohne Schulung und Einweisung richtig auszufüllen.
Man füllt ein kleines Formular aus, ganz einfach. - Es braucht keinen PC, Laptop, Tablet, Smartphone oder PDA, um die Daten zu erfassen. Im Katastrophen- und Großschadensfall können solche Geräte nicht ausreichend zur Verfügung stehen, und die benötigte technische Infrastruktur (z.B. Internet, Mobilnetz, Stromversorgung) ist nicht katastrophenfest.
- Die Karten lassen sich schneller ausfüllen als sich EDV-Systeme bedienen lassen, vor allem wenn diese im Alltag von den Einsatzkräften nicht benutzt werden.
- Mit den Registriersystemen des Deutschen Roten Kreuzes befinden sich die Einsatzkräfte auf der rechtlich sicheren Seite. Es werden nur diejenigen Daten erfasst, die tatsächlich benötigt werden und daher erfasst werden dürfen.
Auch im Katastrophen- und Großschadensfall behalten die Menschen ihre Grundrechte, z.B. auf informationelle Selbstbestimmung. - Die DRK-Registrierkarten sind die einzigen bundesweit einheitlichen Registriersysteme, die es gibt. Das gilt auch für die weitere Verarbeitung der Daten durch die Kreisauskunftsbüros (KABs). Sie arbeiten alle einheitlich mit denselben Prozessen und demselben, bundesweit vernetzten EDV-System.
- Kommunale und organisationseigene Registriersysteme sind Insellösungen, die den Einsatzkräften aus anderen Kommunen oder Organisationen häufig nicht bekannt sind.
Das erschwert und verlangsamt die Registrierung der Betroffenen.
Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir helfen Ihnen gern weiter.