Um die Virusausbreitung möglichst schnell einzudämmen, sind lt. CORONA-Schutzverordnung beispielsweise für Pflegeheime sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Corona-Schnelltests angezeigt.
Mithilfe von PoC-Antigen-Schnelltests können so potenziell infektiöse Menschen identifiziert werden.
Antigen-Schnelltests erlauben die Auswertung auch außerhalb eines Labors.
Damit sind sie besonders flexibel und einfach in der Handhabung.
Der Antigen-Test wird insbesondere für Personen ohne Symptome empfohlen, die zum besonders gefährdeten Personenkreis zählen oder mit diesen in Kontakt stehen.
Ziel ist es, durch die präventive Testung, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten schnellstmöglich unterbrechen zu können.
Das Deutsche Rote Kreuz möchte in dieser kritischen Lage Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Sie sollen in die Lage versetzt werden, in Ihrer Einrichtung PoC-Antigen-Schnelltests eigenständig durchführen zu können, damit bspw. Angehörige wieder Ihre Einrichtung besuchen können.