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Anforderung eines Sanitätsdienstes

Angaben zum Veranstalter

Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Angaben zum Event

Der Sanitätsdienst ist behördlich beauflagt?

Ergänzende Fragen zur Einsatzplanung

Haben Sie die Möglichkeit die DRK Einsatzkräfte während des Sanitätsdienstes mit einer Mahlzeit zu versorgen (bspw. über Wertmarken für die Speisenversorgung)?
Gibt es am festgelegten Standort die Möglichkeit einer Stromversorgung für das Einsatzfahrzeug (220V)?
Ist es sichergestellt, dass die DRK Einsatzkräfte während der Veranstaltung kostenfrei ein WC benutzen können?
Hinweise für die Vorbereitung/ Durchführung Ihrer Veranstaltung:
1. Dem DRK ist gestattet, ggf. mehr als die angeforderten Helfer einzusetzen und eigenständig Schichtwechsel vorzunehmen, wenn dies erforderlich werden sollte.
2. Führungskräften des DRK muss zu Kontrollzwecken ggf. Zugang zum Veranstaltungsort gewährt werden. Die Führungskräfte weisen sich entsprechend aus.
3. Laut Katastrophen-Vorschrift des DRK sind die Einsatzkräfte verpflichtet beim Eintreten einer unerwarteten Lage die sanitätsdienstliche Sicherstellung zu reduzieren oder sogar abzubrechen, wenn die Situation dies erfordert! Die Entscheidung darüber trifft der Einsatzstab. Der DRK KV Dresden-Land e. V. haftet ausdrücklich nicht für etwaige Schadensersatzforderungen in diesem Zusammenhang.
4. Bitte prüfen Sie, inwieweit die Ausschilderung/ Kenntlichmachung der DRK Unfall-Hilfsstelle während der Veranstaltung sichergestellt werden kann.
5. Bei Veranstaltungen über 5.000 Teilnehmenden behalten wir uns in Sonderlagen vor, den Mehrverbrauch von medizinischem Verbrauchsmaterial gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Datenschutz-Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.